Zum IDAHOBIT 2021: Wie steht’s um Konversionstherapie?

Foto: Anna Shvets/Pexels
Der 17. Mai ist der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT). Teil dieser feindlichen „Phobien” sind auch Konversionstherapien, die in Deutschland seit einem Jahr verboten sind. Aber auch Verbote bieten Schlupflöcher – was also gilt es zu wissen? Hier könnt ihr euch informieren.

In alten Ideologien verankert, extrem, absurd und endlich verboten – so könnte man über Konversionstherapie denken. Der Begriff umfasst Behandlungen zur „Änderung” oder „Korrektur” der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Konversionstherapien können aber vor allem eines sein: lebensgefährlich, nämlich dann, wenn sie zu langfristigen psychischen Schäden oder Suizid führen. Warum sie hierzulande nicht in aller Munde sind? Während systematische Diskriminierung und Gewalt gegen queere und LGBTQIA+ Menschen anhalten, ist die Konversionstherapie in Deutschland seit etwa einem Jahr verboten (Gutachten und Verfahren, mit denen sich zum Beispiel trans* Menschen in ihrer Transition konfrontiert sehen, sind ein anderes Thema). Passend dazu trat gerade erst die englische Königin Elizabeth II. vor ihr Parlament und verlas, dass auch in Großbritannien nun endlich ein Verbot auf dem Weg sei. Schon 2018 hatte die Europäische Union ihre Mitgliedsstaaten zu diesen Verboten aufgefordert.

Ein Jahr nach Verbot: Wie präsent ist Konversionstherapie noch in Deutschland?

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Wer sich am 17. Mai, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie, kurz IDAHOBIT, also mit Gleichberechtigung auseinandersetzt, dürfte hierzulande die Konversationstherapie nicht unbedingt an erste Stelle im Kampf gegen Diskriminierung stellen. Und doch ist das Thema nicht ganz vom Tisch. In Deutschland wurden Ende 2019 jährlich ca. 2000 Therapien ausgeführt, so Gesundheitsminister Spahn. Aktuell geht die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld jährlich von noch ca. „1.000 Behandlungsversuchen gegen die sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung” aus.

Zum Verbot gehört auch der Beratungsauftrag

Das jedenfalls sagt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kurz BZgA. Zum IDAHOBIT setzt die Zentrale ein Jahr nach dem Verbot mit der Online-Initiative Liebesleben noch einmal einen Fokus auf Konversionstherapien. „Liebesleben” ist als Plattform in die Themenfelder „Sexuelle Vielfalt”, „Schutz und Safer Sex“, und „Persönliche Beratung” eingeteilt. Die Plattform soll allumfassend über sexuelle Gesundheitsförderung informieren, denn: Im Fall von Konversionstherapie gehöre zum gesetzlichen Verbot auch der Beratungsauftrag, über die negativen Wirkungen aufzuklären und ihnen entgegenzuwirken, so Dr. Johannes Breuer, Referent bei der BZgA. Und das schließt schon klassische Erklärungen zu sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten ein, die Diskriminierung und die Entwicklung von LGTBQIA+ feindlichen Maßnahmen verhindern sollen. Zum Suchbegriff „Konversionsbehandlung” gibt es auf Liebesleben 17 Ergebnisse, von Fragen wie „Was sind Konversionstherapien?” bis zu woran man sie erkennt – Beispiele dafür gibt es hier.

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Konversionstherapie-Verbot schließt auch Geschlechtsidentität mit ein – aber gilt nur für Minderjährige

„[Konversionsbehandlungen] sind nicht nur unwirksam, sondern haben schädliche Effekte auf die individuelle Psyche und können bis zum Suizid führen”, so Dr. Breuer. Dem solle das gesetzliche Verbot entgegenwirken. Wer dagegen verstößt, kann in Deutschland seit einem Jahr mit einer Geldstrafe von 30.000 Euro oder einem Jahr Haftstrafe bestraft werden. Das Grenzalter des Verbots liegt bei 18 Jahren, ab dann sei die Behandlung nur illegal, wenn Behandelte dazu gezwungen, bedroht oder getäuscht würden. Während beim Gesetzbeschluss begrüßt wurde, dass dies auch die Konversion der Geschlechtsidentität einschließe, bemängelten Kritiker*innen auch, dass ihnen der Beschluss nicht weit genug ginge. Es bedürften auch Menschen bis mindestens 26 Jahren den Schutz vor solchen Therapien, forderte der Lesben- und Schwulenverband 2020. Außerdem müssten Eltern, die in Konversionen verwickelt sind, ebenso belangt werden.

Was die Queen vorliest, braucht in der Praxis lange

Auch in England gibt es Diskussion über den langsamen Prozess der Gesetzeinführung. Hier soll von der Regierung gegenüber der Evangelical Association zum Beispiel erklärt worden sein, dass die Religionsfreiheit durch das Gesetz nicht eingeschränkt werde. Darauf, dass es darum nicht ginge, wiesen Kritiker*innen im Vorfeld der Regierungserklärung hin. Vielmehr solle „alle medizinische, psychiatrische, psychologische, religiöse, kulturelle oder andere Intervention”, verboten werden, die fordere, „die sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität einer Person auszulöschen, zu unterdrücken oder zu ändern”. In weiteren europäischen Ländern wird ebenfalls an gesetzlichen Beschlüssen gearbeitet. Bis zur Aufforderung der EU war Malta das einzige europäische Land, das ein solches Gesetz bereits besaß.

Die Spitze des Eisbergs

Inwiefern das Gesetz seit Einführung in Deutschland greift, ist noch nicht klar. Die Zahl der bekannten durchschnittlichen Therapieversuche lassen zumindest einen ersten Erfolg vermuten. Was in solchen Therapien passieren kann und welche Schäden Patient*innen dennoch langfristig davon tragen können, zeigen in diesem Beitrag verlinkten Dokumentationen. Viele assoziieren Konversionstherapie vielleicht noch mit US-amerikanischen Klischees, religiös-konservativen Milieus und in der Popkultur mit Filmen wie „Boy, Erased“. Und auch wenn sie langsam verboten werden, sind sie eher der verlängerte Arm oder die Spitze des Eisbergs, wenn es um den Schutz von queeren und LGBTQIA+ Menschen in Deutschland, Europa und der Welt geht. Aufklärung und Wissen über Lebensrealitäten aber können ein erster Schritt sein, um weiterzukommen – und auch darüber, wie wir beides in unseren Alltag integrieren, sollten wir am IDAHOBIT nachdenken.

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Hier könnt ihr zu queeren & LGBTQIA+ Themen weiterlesen – nicht nur am IDAHOBIT:

„Normalisierung findet im Mainstream statt“ – Tarik Tesfu im Gespräch über modischen Wandel und Massenmedien

 

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